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Warum die Krankschreibungspflicht ab dem ersten Tag falsch ist!

Prof. Dr. med. Ursula Gresser , Landesvorsitzende von LIS- Bayern , zur #Krankschreibung ab dem ersten Arbeitstag:
Misstrauen in die arbeitende Bevölkerung und Aktivismus statt sinnvoller Reformen! Das kann und muss wieder weg! Der Koalitionsausschuss der Bundesregierung hat sich auf die Einführung einer gesetzlichen Pflicht zur Vorlage einer ärztlichen Krankschreibung (AU) ab dem ersten Krankheitstag geeinigt. Dazu soll die Möglichkeit, die entsprechende Abklärung telefonisch durchzuführen, entfallen. Lars Klingbeil, Vizekanzler, hat zu diesem Beschluss gesagt: „Niemand soll ab dem ersten Tag zum Arzt müssen.“ Bedeutet dies: später gehen und sich rückwirkend krankschreiben lassen? Das kann eigentlich nicht Klingbeils Ernst sein: 1. besteht kein Anspruch an den Arzt auf rückwirkende Bescheinigung einer Arbeitsunfähigkeit und 2. ist selbst bei bestem Willen des Arztes eine rückwirkende Beurteilung oft gar nicht möglich. Zum Trost für alle Betroffenen: Die Pflicht zur AU ab dem ersten Krankheitstag kann durch Arbeits- und Tarifverträge abgeändert werden. Damit bleiben von diesem Vorhaben der Regierungskoalition wohl nur Ärger, Verunsicherung und Aufwand. Besser beim nächsten Mal vorher bei LiS Bayern anfragen, wir kennen uns aus und beraten gerne.

Die Landesvorsitzende von LIS-Bayern ist praktizierende Ärztin.