Katastrophenschutz

 Corona und Flutkatastrophe:

„Liberales Projekt für die Zeit nach den Krisen“

Erklärung:

Die Liberalen Senioren sowie die Vereinigung Liberaler Kommunalpolitiker, beides Landesverbände in Bayern haben 2020 ein erstes Arbeitspapier zum Thema „Neuordnung des Katastrophenschutzes“ auf den Weg gebracht.

Ursprung dieses Arbeitspapieres war die Corona-Krise, die ab März 2020 zu erheblichen Einschränkungen für das gesellschaftliche Leben geführt hat und es bis heute bestimmt.

Nach Veröffentlichung dieses Arbeitspapiers kam es zur Flutkatastrophe im südlichen und mittleren Nordrhein-Westfalen, im nördlichen Teil von Rheinland-Pfalz, aber auch in Teilen Bayerns. Diese Abfolge der Ereignisse hat uns bewogen, unser erstes Arbeitspapier noch einmal zu aktualisieren.

„Liberale Senioren Bayern“

Grundsätze: Die Liberalen Senioren wünschen den Dialog zwischen den Generationen. Sie möchten, dass die ältere Generation aktiv am gesellschaftlichen und politischen Leben teilnimmt. Sie möchten Entscheidungsprozesse beeinflussen, ihre Fähigkeiten und Erfahrungen zum Wohle der Bürgerinnen und Bürger einbringen.

„Vereinigung Liberaler Kommunalpolitiker Bayern“

Grundsätze: Die Vereinigung Liberaler Kommunalpolitiker hat sich zur Aufgabe gesetzt, liberale Grundsätze auf kommunaler Ebene mithilfe der Mandatsträgerinnen und Mandatsträger umzusetzen. Sie erarbeitet Lösungsvorschläge und Musteranträge in schwierigen Sachlagen und informiert die Verantwortlichen in der Politik auf Bundes- und Landesebene über kommunale Gegebenheiten und Bedarfe.

Forderungen

Die Liberalen Senioren Bayern und die Vereinigung Liberaler Kommunalpolitiker Bayern sehen nach Abflauen der Pandemie und nach den Flutereignissen dringenden Handlungsbedarf in den Bereichen „Katastrophenschutz, Simulation von Ernstfällen, Erstellung neuer Notfallpläne, Bevorratung von Ausstattungen, Arznei- und Lebensmittelbevorratung und medizinischer Versorgung“. Diese Forderung geht als Antrag an die für den Katastrophenschutz verantwortliche Institutionen im Freistaat Bayern.

Die Verfasser dieser Schrift verfügen über berufliche und ehrenamtliche Erfahrungen zum Thema „Katastrophenschutzübungen, Notfallpläne und Vorsorgemaßnahmen“.

Ausgangssituation Sommer 2020 (Corona)

Die Corona-Krise hat als Folge erhebliche Einschränkungen für die Bürgerinnen und Bürger, für das wirtschaftliche Geschehen, für die Reise- und Versammlungsfreiheit, für die Krankenhausstrukturen, die medizinische Versorgung und für die Zukunft der Bürgerinnen und Bürger.

Trotz aller Anstrengungen des Bundes, der Länder, der Kommunen und Landkreise, von Ärzten und Organisationen des Gesundheitswesens ist festzustellen, dass Deutschland, trotz Vorwarnungen nur ungenügend auf die Pandemie oder ähnliche Ereignisse vorbereitet gewesen ist.

Es wird eine zentrale, gesellschaftliche Aufgabe sein, Vorkehrungen für einen nächsten Ernstfall zu treffen. Die Aufgaben sind vielfältig, umfangreich und kostenintensiv. Es ist der Eindruck entstanden, dass aus der Wahrnehmung der Bevölkerung dieser Bereich über Jahre hinweg verdrängt worden ist.

Ereignisse im Juli 2021 (Flutkatastrophe)

Meteorologen haben die Flutkatastrophe vorausgesagt; offen war eigentlich nur der Zeitpunkt und geografisch präzise die Region. Getroffen hat es, mit Menschenleben und Schäden in Milliardenhöhe Regionen in Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz (Schwerpunkt Ahrtal). Aber auch in Bayern gab es punktuell Flutschäden in einem nicht zu erwarteten Ausmaß.

Auch bei den aktuellen Flutereignissen gab es deutliche Parallelen zur Corona-Situation: Die unterschiedlich zuständigen Katastrophenschutz-Behörden waren nur bedingt vorbereitet. Das galt für Handlungen in aktuellen Momentereignissen, aber auch für das Geschehen in den Tagen und Wochen danach.

Bayerisches Katastrophenschutzgesetz

Das Gesetz in seiner letzten Novellierung stammt aus dem Jahr 1996 und bestimmt u.a. die für den Katastrophenschutz zuständigen Behörden (Innenministerium der Staatsregierung, kreisfreie Städte und Landkreise) sowie die für im Katastrophenschutz arbeitenden Organisationen und Verbände.

Das Kernstück des Katastrophenschutzgesetzes, das Simulieren von Ernstfällen (Großschadensereignisübungen) mit den Folgen der Sicherheitsmaßnahmen und der Bevorratung von Gütern und Lebensmittel, die Zeitfolge der Übungen und konkrete Übungsszenarien sind nicht präzise geregelt und damit den zuständigen Behörden weitgehend überlassen.

In der Vergangenheit war es vielerorts üblich, Großschadensereignisübungen für folgende Fälle durchzuführen:

■ Ein Flugzeug stürzt über einem dicht besiedelten Gebiet ab.

■ Ein Schienenfahrzeug mit hoher Personenzahl entgleist.

■ Es findet Terrorangriff größeren Ausmaßes statt.

■ Durch die Bergung einer Fliegerbombe aus dem 2. Weltkrieg müssen 5.000 Bewohner für eine begrenzte Zeit evakuiert werden.

■ Ein Gefahrgut-Transporter mit chemischer Ladung explodiert in der Innenstadt.

■ Bei Dauerregen tritt ein Fluss über die Ufer und überschwemmt die gesamte Altstadt (möglicherweise haben einige Katastrophenschutzbehörden in diesem Bereich Erfahrungen gesammelt).

Es ist davon auszugehen, dass zu diesen Fällen bei den verantwortlichen Behörden ausreichende Erfahrungen und Szenarien (Notfallpläne) vorliegen.

Die Liberalen Senioren Bayern und die Vereinigung Liberaler Kommunalpolitiker fordern, künftige Großschadensereignisübungen, als Folge der letzten Ereignisse (Corona und Flutwelle) in vorrangig folgenden Bereichen durchzuführen:

■ Pandemie;

■ Wasserverseuchung;

■ großflächige Giftgaswolke;

■ in Regionen, die traditionell oder erwartungsgemäß hochwassergefährdet sind.

Zudem sollen die zuständigen Behörden (Landkreise und kreisfreie Städte) angehalten werden, alle drei Jahre die Großschadensereignisübungen durchzuführen, danach die Notfallpläne fortzuschreiben, diese in jährlichen Abständen auf ihre Wirksamkeit zu überprüfen und praktisch und rechtlich umzusetzen.

Großschadensereignisübungen; praktische Folgen

Jede Großschadensereignisübung hat organisatorischen und praktischen Folgen: Aktualisierung der Notfallpläne, Information der Bevölkerung, Bevorratung von Material und Lebensmittel, örtliche Transgourmet-Verträge für den Ernstfall, Einrichtung von Katastrophenschutzlagern, Neubewertung der medizinischen Versorgung im Ernstfall.

Das Maßnahmen- und Handlungspaket liegt dabei nicht nur in der Verantwortung der gesetzlich bestimmten Katastrophenschutzbehörden. Auch die Gemeinden sind mit Leistungen in die Pflicht zu nehmen.

Forderung 1: Notfallpläne für verschiedene Situationen

■ Auf der Landesebene wird die Notwendigkeit gesehen, den erst im Februar 2020 aufgestellten Bayerischen Pandemieplan mit den Erfahrungen aus der Corona-Krise zu aktualisieren. Dieser orientiert sich wesentlich an den Influenza-Viren und wird damit in vielen Bereichen als überholt zu bewerten sein.

■ Nach Abschluss einer Ernstfallübung durch die Landkreise und kreisfreien Städte, Schwerpunkte „Pandemie, Wasserverseuchung, Giftgaswolke und Überflutung“ sind alte Notfallpläne zu überarbeiten oder neue Notfallpläne zu erstellen. Diese müssen Auskünfte über Zuständigkeiten, Einbindung von Organisationen der Gesundheitspflege, Informationen an die Bevölkerung, Kommunikationsstrukturen, Standorte für Katastrophenschutzlager und das Anlegen von Material- und Ernährungsreserven beinhalten.

■ Der Aufbau von Katastrophenschutzlagern und das Anlegen von Material- und Ernährungsreserven ist keine einfach zu schulternde Aufgabe. Sie ist äußerst kosten- und arbeitsintensiv (Anschaffungskosten, Vorhalten von Räumlichkeiten, kontinuierliche Wartung). Es besteht jedoch aus der Sicht der Liberalen Senioren und der Vereinigung Liberaler Kommunalpolitiker die Notwendigkeit, diese Mittel einzusetzen.

Trotz herausragender Arbeit von Sozial-Organisationen, des Technischen Hilfswerks und der Feuerwehr, auch im Ernstfall ist das gesellschaftliche Leben auf die Hilfe ehrenamtlicher Kräfte angewiesen (z.B. Nachbarschaftshilfe; Kontakt mit älteren, alleinstehenden Menschen). Diese ehrenamtliche Tätigkeit ist zu fördern und zu würdigen.

■ Notfallpläne sollten auch Auskunft darüber erteilen, wie ehrenamtliche Kräfte in der Folge einer Katastrophe wirksam tätig werden können. Auch die ältere Generation kann ehrenamtliche Leistungen zur Bewältigung einer Katastrophe liefern. Es muss jedoch auf der kommunalen Ebene koordiniert werden, wo ehrenamtliche Hilfswillige und damit fachlich ungelernte Kräfte in einem Ernstfall einzusetzen sind. Es bietet sich an, ehrenamtliche Hilfswillige in der organisierten Nachbarschaftshilfe und in Randbereichen einer Krise einzusetzen.

Forderung 2: Informationen an die Bevölkerung

■ Das wesentlichste Element zur Information der Bevölkerung ist ein Ratgeber der Katastrophenschutzbehörden (und der Kommunen) für den Eintritt des Krisenfalles. Dieser Ratgeber, nach jeder Ernstfallübung fortzuschreiben, erteilt Auskunft über Verhaltensregeln, Ansprechpartner, Hilfseinrichtungen und einschränkende Maßnahmen.

■ Katastrophenschutzübungen mit der Folge von Notfallplänen auf örtlich-regionaler Ebene müssen auch Aussagen darüber treffen, auf welchen Wegen alle Bevölkerungsteile zeitnah im Einzelfall informiert werden. Dabei muss es eine Mischung aus herkömmlichen Informationsmethoden (z.B. Print-Medien) und neuen Techniken geben (z.B. Facebook- und Instagram-Seiten).

■ Da insbesondere die ältere Generation nur begrenzt über neue Kommunikationsmittel verfügt, sollte für diese Fälle die herkömmliche Sirene wieder genutzt und stillgelegte Sirenen wieder aktiviert werden. Hinweis: Ende des 20. Jahrhunderts hat die Bundesrepublik den Kommunen angeboten, bestehende Sirenen zu übernehmen; die Kommunen haben in unterschiedlicher Form davon Gebrauch gemacht.

■ Wichtig ist es ebenfalls, auf kommunaler Ebene Fahrzeuge als Lautsprecherwagen auszustatten, soweit dies nicht bereits gegeben ist. Das gilt für Feuerwehrfahrzeuge ebenso wie für Fahrzeuge des örtlichen Bauhofes.

Forderung 3: Material- und Lebensmittelbevorratung

■ Es wird Aufgabe des Bayerischen Ministeriums des Inneren sein, regional Standorte als Katastrophenschutzlager festzulegen. Sinnvoll ist es, dass mehrere Katastrophenschutzbehörden sich auf ein gemeinsames Katastrophenschutzlager einigen.

■ Zuständige Behörden des Katastrophenschutzes müssen verpflichtet werden, Materialreserven für eine Vielzahl denkbarer Katastrophenfälle anzulegen (Schutzmasken und Schutzkleidung, Zelte für den Notbedarf, Notbetten usw.). Das Anlegen von Medikamentenvorräten stellt ein Sonderthema dar.

■ Es müssen Lebensmittelreserven und Reserven von trinkbarem Wasser angelegt werden, ebenso für einen Krisenfall notwendig werdende Hygieneartikel. Dies dürfte eher in kommunaler Regie erfolge; auch ist hier nicht der Platz- und Raumbedarf in größerem Umfang erforderlich.

■ Ein wichtiges Thema der Notfallvorsorge ist Transgourmet als Element, die Versorgung der Bevölkerung sicherzustellen.

Forderung 4: Medizinische Versorgung

Die herkömmliche Krankenhauspolitik, wirtschaftliche Belange mit der Folge von Krankenhausschließungen in der Fläche, ist auf den Prüfstand zu stellen.

■ Kein Krankenhaus in der Fläche, ggf. mit wenig rentablen Daten, sollte geschlossen werden, ohne die Folgen des „vorbeugenden Katastrophenschutzes“ (Ernstfallübungen „Pandemie, Wasserverseuchung, Giftgaswolke“) ausreichend zu würdigen.

■ Alle Krankenhäuser sind in ihrer Ausstattung auf die Ergebnisse und Notfallpläne der Katastrophenschutzübungen der örtlich-regionalen Ebene abzustimmen.

Es muss eine Arzneimittelreserve eingeführt werden, um Lieferengpässen wirkungsvoll zu begegnen. Arzneimittelreserven anzulegen, macht aber nur dann Sinn, wenn ein Ablaufdatum weit entfernt liegt und gewährleitet ist, dass bis zum Ablaufdatum ausreichend Medikamente und Deutschland und Europa produziert werden.

■ Die Sicherstellung der Lieferung und die Grundversorgung der Patienten mit in Deutschland oder Europa hergestellten Medikamenten muss ein Auftrag an die Krankenkassen sein. Auf örtlich-regionaler Ebene sind Räumlichkeiten, als Aufgabe der Kommunen bereitzustellen.

■ Die Importförderklausel von Medikamenten ist derart auszubilden, dass die Einfuhr von Medikamenten aus Europa Vorrang vor Produkten aus anderen Erdteilen hat.

■ Von der bisherigen Praxis, medizinische Forschung und Vertrieb von Arzneimitteln in Deutschland und Produktion außerhalb Europas ist abzuweichen.

Forderung 5: Mehr Kompetenzen auf Bundesebene

Aufgrund unseres ersten Berichts (herausgegeben am 24. Juli 2020) gingen mehrere Stellungnahmen ein; dies auch aus dem Bayerischen Staatsministerium des Inneren, für Sport und Integration.

Die Liberalen Senioren sowie die Vereinigung Liberaler Kommunalpolitiker schließen sich den Forderungen an, die Kompetenzen und Weisungsmöglichkeiten des „Bundesamtes für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe“ zu stärken.

Dies erweist sich besonders dann als wichtig, wenn Katastrophen länderübergreifende Auswirkungen haben (Pandemien halten sich nicht an Ländergrenzen und Flutwellen ebenso wenig).

Forderung 6: Personelle Ausstattung der Katastrophenschutzämter

Regional hat es sich gezeigt, dass Gemeinden oder ein Landkreis über Jahrzehnte kein Ereignis erfahren haben, das als Katastrophe eingestuft werden kann. Dies hat häufig zu Nachlässigkeiten der Verantwortlichen in Politik und Verwaltung geführt:

■ Bei den Haushaltsberatungen wird das Ressort „Katastrophenschutz“ eher als Nebensache angesehen, da nichts passiert ist und sich wohl nichts ereignen wird.

■ Es finden gar keine Katastrophenschutzübungen statt oder nur in sehr großen Zeitabständen.

■ Das Ressort „Katastrophenschutz“ wird, wenn Großereignisse nicht geschehen sind oder nicht in Aussicht sehen, gern als „Abschiebeposten“ für auszusortierendes Personal bewertet, das sich in einem Ernstfall als praxisuntauglich erweist.

Die Liberalen Senioren und die Vereinigung Liberaler Kommunalpolitiker wünschen, dass die Verantwortlichen in Politik und Verwaltung die Katastrophenschutzbehörden nach folgenden Kriterien bewerten: Personelle qualifizierte Ausstattung; technische Ausstattung und Aktualität der Notfallpläne.

Forderung 7: Neubewertung von Überflutungs-Verdachtsgebieten

Es ist nahezu selbstverständlich, dass in den betroffenen Flutgebieten in Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und Bayern alle Notfallpläne, die Aussagen zu diesem Thema machen, neu zu bewerten sind (Aktualität des Jahrhundertwassers; Analyse von Schwachstellen bei zurückliegenden Überflutungen; Behebung organisatorischer Mängel).

Es gibt aber auch Gemeinden und Landkreise, die geografisch mit ihren Flussläufen als „Unterlieger“ zu bewerten sind und die neben eigenem Oberflächenwasser auch das Wasser der „Oberlieger“ aufzunehmen haben. Im Ergebnis gibt es jährlich mehrfach höhere Wasserstände, die aber nicht als Überflutungsereignis zu werten sind.

Auch in diesen Fällen ist es angemessen, extreme Überflutungen von Wasserläufen einer Notfallübung zu unterziehen.

Anmerkung nach Erscheinen der ersten Studie 2020

Zwischenzeitlich liegt zum Begehren der Liberalen Senioren und der Vereinigung Liberaler Kommunalpolitiker eine schriftliche Stellungnahme des Bayerischen Staatsministeriums des Inneren, für Sport und Integration vor. Diese Stellungnahme, datiert vom 14. Juli 2020 wurde unterzeichnet von Herrn Minister Joachim Herrmann.

Nach dieser Stellungnahme sind bereits viele Vorschläge aus dem Arbeitspapier der Liberalen Senioren und der Vereinigung Liberaler Kommunalpolitiker Sachstand in Bayern oder auf den Weg gebracht.

Herr Minister Herrmann hat zudem auf zwei Sachverhalte verwiesen:

■ In Bayern wird intensiv daran gearbeitet, dein Pandemie-Zentrallager entstehen zu lassen;

■ Es muss gesetzlich daran gearbeitet werden, den Katastrophenfall frühzeitiger ausrufen zu können, damit der Einsatz von Bundesmitteln erleichtert werden kann.

Redaktionelle Hinweise

Stand der ersten Ausarbeitung: 24. Juli 2020

Bildrechte: Alle Bilder sind dem Internet entnommen und dort als kostenfrei beurteilt.

Autorenteam

Liberale Senioren; Landesverband Bayern (LIS), diese vertreten durch

■ Horst Friedrich (MdB a.D.; Vorsitzender des Landesverbandes Liberale Senioren Bayern)

■ Dr. Michael Büssemaker (Baudrektor a.D.; Landesgeschäftsführer der Liberalen Senioren Bayern und Vorsitzender der Liberalen Senioren Schwaben)

■ Andrea Kneißl (Vorsitzende Liberaler Mittelstand Allgäu und Inhaberin eines Sachverständigenbüros)

■ Joachim Mewes (ehemaliger Stadtwerkeleiter in Mölln, Schleswig-Holstein)

■ Katharina Rauh (Vorstandsmitglied Liberale Senioren Schwaben)

www.liberale-senioren-bayern.de sowie dr.buessemaker@web.de

 

Vereinigung Liberaler Kommunalpolitiker, Landesverband Bayern (VLK), diese vertreten durch

■ Peter Münster (Bürgermeister der Gemeinde Eichenau, Bezirksrat und Vorsitzender der Vereinigung Liberaler Kommunalpolitiker Bayern)

■ Rainer Erdel (MdB a.D.; Bürgermeister der Gemeinde Dietenhofen; stellvertretender Landrat des Landkreises Ansbach)

www.vlk-bayern.de sowie info@vlk-bayern.de

 

Autorenteam der Neufassung Oktober 2021

■ Horst Friedlich

■ Peter Münster

■ Dr. Michael Büssemaker

 

Alarmierung

Katastrophen