Glosse zur Bürokratie - Autor: Dr. Büssemaker

Die Liberalen Senioren haben es sich zur Aufgabe gemacht, Bürokratie einerseits nicht aufkommen zu lassen, andererseits ausufernde Bürokratie in vielen Lebensbereichen anzuprangern und durch Verbesserungsvorschläge abzubauen.

Exemplarisch ist es die überbordende Berichterstattung bei einzelnen Handlungen in Pflegeberufen. Oder es geht um Vorschriften für die steuerliche Anerkennung ehrenamtlicher Aufwendungen für Rentner und Pensionäre, die teilweise ohne Beratung nicht zu verstehen sind.

Aber auch in anderen Bereichen des gesellschaftlichen Lebens wird Bürokratie praktiziert, ohne intensiv nachzudenken, wie es einfacher gehen könnte.

Die Stadt Mannheim bezeichnet sich als vorbildlich in Fragen der Bürgernähe. Auf ihrer aktuellen Homepage ist verankert, dass „man in leichter, allgemein verständlicher Sprache informiert, auch weil viele Menschen lange Sätze nicht verstehen können“.

Ein Bebauungsplan bestimmt mit Zeichnung und Texten, was man auf einem Grundstück verwirklichen und nicht machen darf. Auszug aus dem Bebauungsplan „Wallstadt – Nord“ der Stadt Mannheim:

„In dem mit XY bezeichneten Wohngebiet nach § 4 der BauNVO sind gemäß §1, Abs. 2, Nr. 1 der BauNVO im Erdgeschoss nur Nutzungen nach § 4, Abs. 2, Nr. 2 der BauNVO zulässig. Von den in § 4, Abs. 2, Nr. 3 genannten Anlagen sind nur solche zulässig, die der Betreuung und Pflege älterer Menschen vorbehalten sind. Ausnahmen nach § 4, Abs. 3 der BauNVO sind gemäß § 1, Abs. 6, Nr. 1 der BauNVO nicht Bestandteil des Bebauungsplanes“.

Ohne Verlust an Rechtssicherheit und Aussagewert, mit Mut zum Bürokratieabbau und zur Bürgerfreundlichkeit bedeutet diese, für jeden Bauherrn wichtige Regulierung nichts anderes als:

„Im mit XY bezeichneten Gebiet sind im Erdgeschoss nur kleine Läden, Gaststätten, nicht störende Handwerksbetriebe und Einrichtungen zur Betreuung und Pflege älterer Menschen erlaubt“.